Einkommensabhängige Förderung Heizkesseltausch
“Sauber Heizen für Alle“

Als regionale Energieberatungsstelle sind wir für Ihre Abwicklung dieser Förderschiene zuständig.

Im Rahmen dieser Aktion wird in einkommensschwachen Haushalten der Tausch eines fossilen Heizsystems durch eine klimaschonende Technologie gefördert.
Damit sich klimafreundliches Heizen wirklich alle leisten können, wird der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizungssystem für einkommensschwache Haushalte mit zusätzlichen Förderungsmitteln bis zu 100 % der Kosten unterstützt. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden
Beachten Sie, dass der Hauptwohnsitz am Projektstandort vor dem 31.12.2022 begründet worden sein muss.
Zur Einkommensprüfung wir das Einkommen des Jahres 2023 herangezogen.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.

Einreichverfahren in 3 Schritten

  1. Schritt – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2023. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle zur weiteren Überprüfung – insbesondere der angeführten Einkommenssituation weitergeleitet.
  2. Schritt – Die Durchführung einer Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderungsstelle. Nach Prüfung der formalen Bedingungen und positiver Bewertung durch die Landesförderungsstelle ist eine umfassende Energieberatung durch einen Berater einer Energieberatungsstelle (z.B. Energieagentur Mur-Mürz) durchzuführen, welche Sie bei der konkreten Projektplanung, der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung unterstützt.
  3. Schritt – Die Antragstellung Ihres konzeptionierten Projektes erfolgt online.

Förderhöhen

Anschluss Fernwärme: € 28.243,–
Installation Pellet- oder Hackgutkessel: € 35.893,–
Installation Scheitholzkessel: € 29.816,–
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe: € 25.383,– (max)
Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe: € 37.252,–

 

Sollten Sie Fragen zu dieser Förderschiene haben oder wir für Sie die Registrierung durchführen sollten stehen wir für Sie diesbezüglich sehr gerne zur Verfügung.