Förderungen “Heizkesseltausch 75%“

Bundesförderung „Kesseltausch Ein-/Zweifamilienwohnhaus“

Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.

Einreichverfahren:
Schritt 1 – Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_hzt23und ist ab 01.01.2023 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2
– Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.

Für die Antragstellung ist entweder
a) ein gültiger Energieausweis oder
b) ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.

Die Energieagentur Mur-Mürz erstellt für Sie gerne diese Unterlagen!

Bitte entnehmen Sie die einzelnen Fördersätze dem beiliegenden Informationsblatt.

Förderungen des „Umweltlandesfonds Steiermark“

Folgende Fördersätze gelten im Jahr 2024:

  1. 1. Pellets- und Hackschnitzelkessel: € 2.500,-
  1. Scheitholz- und Kombikessel:  € 2.500,–
  1. Grundwasser- und Erdwärmepumpen: € 2.500,–

    Luftwärmepumpen: € 1.000,–
  1. Solarthermische Anlagen:
    ab 4 m² bis 15 m² für Warmwasserbereitung: € 300,–/m²
    ab 4 m² bis 20 m² für Warmwasserbereitung und Heizungseinbindung: € 300,–/m²

Die Fördersätze sind auf max. 30% der Investitionskosten begrenzt!

Wie bei der Bundesförderung ist auch hier entweder a) ein gültiger Energieausweis oder b) ein Energieberatungsprotokollerforderlich.

Die Energieagentur Mur-Mürz erstellt für Sie gerne diese Unterlagen!

Die  Vergabe der Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:

  1. Förderungsantrag VOR Lieferung und Montage
  2. Fertigstellungsmeldung spätestens 12 Monate nach der Antragstellung

Die Energieagentur Mur-Mürz übernimmt für Sie gerne die komplette Förderabwicklung von Antragstellung bis zur Fördereinreichung.
Als Einreichstelle sind wir vom Land Steiermark beauftragt, die Förderanträge zu prüfen und zur Förderauszahlung freizugeben.