Das Land Steiermark unterstützt die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern und Eigentumswohnungen mit einem Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv.
Einpersonenhaushalt: € 30.000,–
Zweipersonenhaushalt: € 35.000,–
Zuschläge:
jede weitere Person: € 5.000,–
ökologische Maßnahmen: € 8000,– (max)
Siedlungsbau: € 10.000,–
Fördervoraussetzungen u.a.:
1. Einkommen
Jahresnettoeinkommen (Familieneinkommen): € 40.800,–
bei Zweipersonenhaushalten: € 61.200,–
jede weitere Person: + € 5.400,–
Bei Überschreitung dieser Beträge um jeweils € 1080,– verringert sich die Förderhöhe um jeweils 20 Prozentpunkte
2. Positive Stellungnahme und bautechnische Energieberatung einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben
- hocheffiziente alternative Heizsysteme
- keine fossilen Brennstoffe
- Fernwärmeanschlusspflicht wenn ein Fernwärmeanschluss am Grundstück möglich ist
- wärmetechnische Mindestanforderungen lt. aktuellen Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung
- bei Erdreich bzw. Grundwasserwärmepumpen: JAZHeizung > 4,0
- bei Luftwärmepumpen: JAZHeizung > 3,5
3. Gesicherte Finanzierung
4. Zum Zeitpunkt der Fördereinreichung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein
Nachfolgend können Sie Infoblätter zur Eigenheimförderung sowie zur Stellungname downloaden: