Eigenheimförderung

Das Land Steiermark unterstützt die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern und Eigentumswohnungen mit einem Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv.

Einpersonenhaushalt: € 30.000,–
Zweipersonenhaushalt: € 35.000,–

 

Zuschläge:

jede weitere Person: € 5.000,–
ökologische Maßnahmen: € 8000,– (max)
Siedlungsbau: € 10.000,–

Fördervoraussetzungen u.a.:

1. Einkommen

Jahresnettoeinkommen (Familieneinkommen): € 40.800,–
bei Zweipersonenhaushalten: € 61.200,–
jede weitere Person: + € 5.400,–

Bei Überschreitung dieser Beträge um jeweils € 1080,– verringert sich die Förderhöhe um jeweils 20 Prozentpunkte

2. Positive Stellungnahme und bautechnische Energieberatung einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben

  • hocheffiziente alternative Heizsysteme
  • keine fossilen Brennstoffe
  • Fernwärmeanschlusspflicht wenn ein Fernwärmeanschluss am Grundstück möglich ist
  • wärmetechnische Mindestanforderungen lt. aktuellen Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung
  • bei Erdreich bzw. Grundwasserwärmepumpen: JAZHeizung > 4,0
  • bei Luftwärmepumpen: JAZHeizung > 3,5

3. Gesicherte Finanzierung

4. Zum Zeitpunkt der Fördereinreichung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein

Nachfolgend können Sie Infoblätter zur Eigenheimförderung sowie zur Stellungname downloaden: