Bundesförderung „Sanierungsscheck 2023-2024“

SANIERUNGSSCHECK 2023-2024:

Je nach Umfang der Sanierung erhalten Sie bis zu € 21.000,- nicht rückzahlbaren Direktzuschuss.

Einzelmaßnahme (Fenster, Außenwand, Dämmung Dach, Dämmung oberste und unterste Geschossdecke):  € 3.000,–
Teilsanierung 40% Energieeinsparung: € 6.000,–
Umfassende Sanierung „guter Standard“: € 9.000,–
Umfassende Sanierung nach klimaaktiv-Standard: € 14.000,–

Werden nachwachsende Rohstoffe (Hanf, Zellulose, Holzfaser, Flachs, Stroh, etc.) für die Dämmung verwendet, erhöht sich der jeweilige Fördersatz um 50%.
Die Fördersätze sind begrenzt auf max. 50% der förderfähigen Investitionskosten.
Die Antragstellung erfolgt Online und muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Die Umsetzung der Maßnahmen muss bei Antragstellung im Jahr 2023 spätestens bis zum 30.09.2025 erfolgen, bei Antragstellung im Jahr 2024 bis zum 30.09.2026.
Zur Beantragung der Einzelmaßnahme ist ein Energieberatungsprotokoll oder ein Energieausweis erforderlich.
Zur Beantragung der Teilsanierung und der Umfassenden Sanierung sind zwei Energieausweise erforderlich: Die energetische Ausgangssituation wird mit dem Bestands-Energieausweis berechnet, der Sanierungs-Energieausweis zeigt die Energieeinsparung bzw. den Heizwärmebedarf des sanierten Gebäudes.

Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist der Heizwärmebedarf (spez. HWBRef,RK) um mindestens 25 % zu reduzieren. Die max. Förderung beträgt in diesem Fall 14.000 Euro bzw. max. bis zu 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die durchgeführten Maßnahmen müssen aus denkmalpflegerischer Sicht für das Bauwerk „vertretbar“ sein. Um dies nachzuweisen, ist gemeinsam mit dem Förderungsantrag die Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (Formular „Denkmalschutz Sanierungsscheck“) über die geplanten Maßnahmen zu übermitteln.

Die Energieagentur Mur-Mürz erstellt für Sie gerne das Energieberatungsprotokoll und die beiden Energieausweise und unterstützt Sie bei der Fördereinreichung.
Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot!

Landesförderung „Umfassende energetische Sanierung“

Bei dieser Sanierungsförderung des Landes Steiermark müssen zeitlich zusammenhängende Sanierungsarbeiten von mindestens 3 Teilen der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem eines bestehenden Wohngebäudes durchgeführt werden

Zur Gebäudehülle gehören:

  • Fenster und Außentüren
  • Dachschrägen
  • Wände zum nicht beheizten Dachraum
  • oberste Geschoßdecke
  • Fassadenflächen (Außenwände)
  • Kellerdecke, Wände und Fußboden gegen das Erdreich

Zum energetisch relevanten Haustechniksystem zählen:

  • Beheizungsanlage mit Fernwärme oder Biomasse als Energieträger
  • Solaranlage
  • Wärmepumpe zur Beheizung und/oder Warmwasserbereitung
  • Heizungsanlage mit Lüftungswärmerückgewinnung
  • Innovative Technologien (Photovoltaikanlage, Brennstoffzellen und dgl.)

Es muss jeweils ein Energieausweis mit den Werten vor und nach der Sanierung berechnet werden.
Der im Energieausweis berechnete maximal zulässige Heizwärmebedarf ist abhängig von der Geometrie des Gebäudes.

Förderbeitrag:

Die Basisfördersumme beträgt EUR 80.000,- und kann durch Zuschläge (Ökopunkte) auf max. € 100.000,- erhöht werden.
Bis zu diesen Grenzwerten werden Rechnungen mit Montagekosten anerkannt.
Der Direktzuschuss beträgt 30% der anerkannten Kosten.

Tipp: GEFÖRDERTE SANIERUNGSBERATUNG „GEBÄUDECHECK“

Mit dem vom Land Steiermark geförderten Vor-Ort-Gebäudecheck erhalten Sie eine unabhängige Beratung über sinnvolle thermische und haustechnische Sanierungsmaßnahmen mit einem umfangreichen Sanierungskonzept und einer Hilfestellung bei allen Fördereinreichungen.
Mit dem Gebäudecheck erhalten Sie eine umfassende Information über die Förderfähigkeit Ihrer Sanierung.

Kleine Sanierung

Gefördert werden können Verbesserungsarbeiten

  • Dämmmaßnahmen bei einzelnen Außenbauteilen (Fenster/Außentüren, Außenwände usw.)
  • Elektroinstallation, Sanitärinstallation, Personenaufzug, Sicherheitsmaßnahmen usw.)
  • Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und Mehrfamilienwohnhäusern
  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Bei Durchführung von wärmedämmenden Maßnahmen sind folgende Mindestwerte einzuhalten:

  • Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) 1,06 W/m²K
  • Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) 1,10 W/m²K
  • Außenwand 0,25 W/m²K
  • Dachschrägen/ Oberste Geschoßdecke 0,15 W/m²K
  • Wände zum nicht beheizten Dachraum 0,15 W/m²K
  • Kellerdecke/Fußboden gegen Erdreich 0,26 W/m²K

Förderbeitrag Wohnungen:

Die Basisfördersumme pro Wohneinheit beträgt EUR 30.000,- und kann durch Zuschläge (Ökopunkte) auf max. € 50.000,- erhöht werden.
Bis zu diesen Grenzwerten werden Rechnungen mit Montagekosten anerkannt.
Der Direktzuschuss beträgt 15% der anerkannten Kosten.

Förderbeitrag Ein-/Zweifamilienwohnhaus:

Die Basisfördersumme beträgt EUR 80.000,- und kann durch Zuschläge (Ökopunkte) auf max. € 100.000,- erhöht werden.
Bis zu diesen Grenzwerten werden Rechnungen mit Montagekosten anerkannt.
Der Direktzuschuss beträgt 15% der anerkannten Kosten.