Energieberatung

Ihm Rahmen der geförderten Energieberatungen des Landes Steiermark
bieten wir folgende Beratungsschwerpunkte an:

Ihm Rahmen der geförderten Energieberatungen des Landes Steiermark bieten wir folgende Beratungsschwerpunkte an:
Heizungstausch-Beratung: 
erforderlich für die Bundesförderung „Heizkesseltausch“

Die „Heizungstausch–Beratung“ eignet sich für das konkrete Schwerpunktsthema Heizungstausch. Die Durchführung wird immer im Rahmen einer Beratung vor Ort abgewickelt. Im Energieberatungsprotokoll werden die erhobenen Daten sowie das im Einzelfall empfohlene Heizsystem erfasst.

Kosten: 
Für die Durchführung einer „Heizungstausch–Beratung“ wird eine Förderung von 80 € gewährt. Der Selbstbehalt beträgt 150 €. 


Der Gesamtwert der Beratung inklusive Steuern beträgt 230 €.
Ab 15 km Entfernung von unserem Firmenstandort Leoben wird eine Fahrtkostenpauschale verrechnet.


Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept:

erforderlich für die Landesförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“
Das Ziel der „Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept“ ist ein umfassendes Beratungsgespräch mit Sanierungskonzept für ein Gebäude. 
Sie umfasst die systematische Erhebung des energetischen und baulichen Bestandzustandes und erfasst die technisch und wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. 
Informationen über mögliche und sinnvolle Förderungen sind ebenso Teil der Beratung.

Die Ergebnisse werden in einem Beratungsprotokoll verschriftlicht. 
Das Protokoll beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen:

a) Vor–Ort Bestandsaufnahme der Gebäudehülle, Haustechnik und Sichtung vorhandener Unterlagen.
b) Energetische Beurteilung des Bestandzustandes und Identifikation wesentlicher Schwachstellen
c) Erstellung eines Sanierungkonzepts (siehe OIB-Leitfaden)
d) Beratung zu energieeffizienter und umweltschonender Mobilität
e) Tipps zum Thema Klimaschutz
f) Allgemeine Förderinformationen
Kosten: 
Für die Durchführung einer „Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept“ beträgt der Förderungsbetrag 150 €.

Der Selbstbehalt beträgt 450 €. 


Der Gesamtwert der Beratung inklusive Steuern beträgt 600 €.
Ab Inkrafttreten der Sanierungsförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ des Landes Steiermark wird bei ordnungsgemäßer Umsetzung der beantragten thermischen Sanierung bei Ein- und Zweifamilienhäusern das Sanierungskonzept mit einem Förderungsbetrag von max. 210 € unterstützt.
Ab 15 km Entfernung von unserem Firmenstandort Leoben wird eine Fahrtkostenpauschale verrechnet.

Energieeffizienz-Beratung:

Eine „Energieeffizienz-Beratung“ ist ein umfassendes Beratungsgespräch vor Ort und richtet sich an Personen, die weder einen Heizungstausch noch eine Sanierung planen. Sie konzentriert sich auf andere energierelevante Themen, zum Beispiel Effizienzsteigerung, E-Mobilität, Energiesparmaßnahmen im Haushalt oder Unterstützung bei Problemen mit Strom- und Heizkostenabrechnungen. 
Die Beratung wird vor Ort durchgeführt und in einem Beratungsprotokoll entsprechend der Vorlage des Landes Steiermark dokumentiert. 

Das Protokoll beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen:

a) Erhebung der Energiesparpotenziale (Nutzungsverhalten, Geräte, Beleuchtung, Haustechnikausstattung, Heizung, Warmwasserbereitung, Mobilität, usw.)
b) Bewertung der Einsparpotenziale aufgrund vorhandener Strom- und Heizungsabrechnungen oder Abschätzung anhand von Erfahrungswerten
c) Tipps zur Reduktion der Heiz- und Stromkosten sowie etwaige Maßnahmenvorschläge zu Verbesserungen an der Heizungs- und/oder Warmwasserbereitungsanlage
d) Beratung zu energieeffizienter und umweltschonender Mobilität
e) Tipps zum Thema Klimaschutz
f) Allgemeine Förderungsinformationen

Kosten: 
Für die Durchführung einer „Energieeffizienz–Beratung“ wird eine Förderung von 80 € gewährt.

Der Selbstbehalt beträgt 150 €. 


Der Gesamtwert der Beratung inklusive Steuern beträgt 230 €.
Ab 15 km Entfernung von unserem Firmenstandort Leoben wird eine Fahrtkostenpauschale verrechnet.

Energieeffizienz-Beratung für einkommensschwache Haushalte:

Die „Energieeffizienz–Beratung für einkommensschwache Haushalte“ ist ein umfa sendes Beratungsgespräch vor Ort für einkommensschwache Haushalte. 
Als Voraussetzung, die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen zu können, wird die Befreiung für die ORF – Haushaltsabgabe 2024 herangezogen (Infos unter https://orf.bei trag.at/befreiungsrechner). Ein dementsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Kosten:
Bei der „Energieeffizienz–Beratung für einkommensschwache Haushalte“ wird der Gesamtwert in der Höhe von 230 € gefördert. (kein Selbstbehalt)

Neubau-Beratung:

Die „Neubau–Beratung“ richtet sich an all jene, die ein neues Eigenheim bauen möchten, beinhaltet eine detaillierte Beurteilung der Gebäudepläne, die Bewertung geplanter Haus- und Gebäudetechnik und gibt Auskunft über mögliche Förderungen. 
Die Beratung findet bei uns im Büro statt.
Die Kosten für die Beratung werden vollständig vom Förderungswerber/von der Förderungswerberin übernommen. 

Die Beratung wird in einem Beratungsprotokoll schriftlich festgehalten. 

Die Beratung beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen:

a) Prüfung der Gebäudepläne auf energietechnische Mängel
b) Anpassung der Pläne an die persönlichen Wünsche und Vorstellungen der Bauherrschaft
c) Wahl der richtigen Baustoffe und Haustechnik
d) Tipps zum energieeffizienten Betrieb der Gebäude- und Haustechnik
e) Beratung zu energieeffizienter und umweltschonender Mobilität
f) Tipps zum Thema Klimaschutz
g) Allgemeine Förderinformationen

Kosten:
Für die Durchführung einer „Energieeffizienz–Beratung“ wird keine Förderung gewährt. 
Der Selbstbehalt beträgt 230 €.
Gültigkeit der Energieberatungsprotokolle / Beratungsintervalle:
Die Beratungsintervalle richten sich nach dem Datum der jeweiligen Beratungsleistung pro Objekt oder Haushalt bzw. Personen:

a. Neubau – Beratung alle 20 Jahre
b. Heizungstausch – Beratung
c. Energieeffizienz – Beratung
d. Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept alle 20 Jahre alle 5 Jahre alle 10 Jahre

Die geförderten Beratungen können innerhalb eines Kalenderjahres nicht miteinander kombiniert werden. 
Von den Beratungsintervallen ausgenommen sind einkommensschwache Haushalte im Rahmen einer Energieeffizienz-Beratung.